1. Ärztliche Verordnung – Der erste Schritt
Logopädie ist eine Heilmittelverordnung, die Sie in der Regel von Kinderärzt:innen, HNO-Ärzt:innen, Neurolog:innen, Hausärzt:innen oder Phoniater:innen erhalten.
Bitte achten Sie darauf:
- Die Verordnung darf bei Therapiebeginn nicht älter als 28 Tage sein
- Wenn diese Frist überschritten ist oder Angaben fehlen, muss die Ärztin/der Arzt eine bzw. korrigierte Verordnung ausstellen
- Sie muss heilmittelkonform ausgestellt sein – also vollständig, korrekt und gemäß den aktuellen Heilmittelrichtlinien ausgefüllt. Nur so ist eine reibungslose Genehmigung und Abrechnung mit der Krankenkasse möglich.