1. Ärztliche Verordnung – der medizinische Rahmen

Logopädie ist ein Heilmittel und wird bei entsprechender medizinischer Indikation ärztlich verordnet.

Je nach Störungsbild kann eine logopädische Verordnung beispielsweise durch Kinderärzt:innen, HNO-Ärzt:innen, Phoniater:innen, Neurolog:innen oder Hausärzt:innen ausgestellt werden.

Die Verordnung bildet den medizinischen und formalen Rahmen der Behandlung.

Bitte achten Sie darauf, dass sie vollständig und korrekt ausgestellt ist und die jeweils geltenden Vorgaben für den Behandlungsbeginn eingehalten werden.

Wann benötige ich die Verordnung?

Wenn Sie sich zunächst auf unsere Warteliste setzen lassen möchten, muss die Verordnung nicht unbedingt bereits zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung ausgestellt sein.

Da für den Beginn einer Heilmittelbehandlung zeitliche Vorgaben gelten, kann es sinnvoll sein, die konkrete Ausstellung der Verordnung mit der verordnenden Praxis abzustimmen, sobald ein Therapieplatz absehbar ist.

Wenn bereits ärztliche Befunde, Berichte oder andere für das logopädische Anliegen relevante Unterlagen vorhanden sind, bringen Sie diese bitte zum Ersttermin mit.

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